Protokolle
Nr. 10 Unantastbarkeit
der Menschenwürde
Nr. 11
Das Rechtsstaatsprinzip
Nr. 12 Das
Bundesstaatsprinzip
Nr. 13 Das
Sozialstaatsprinzip
Nr. 14
Grundrechte
Materialien:
Definition:
Nr. 1: Thesen
zum Naturrecht
Arbeitstexte:
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Ein demokratischer Staat wie beispielsweise
Deutschland dient zum Schutz der Menschen-
würde, aber was heißt das genau?
Es handelt sich hierbei um ein Recht,
nicht aber um die Pflicht eines jeden einzelnen
gegenüber dem Staat sich menschenwürdig
zu verhalten. Der Staat darf den Mensch nicht
als bloßes Objekt seines politischen
Handelns sehen.
- Verbot unmenschlicher Behandlung:
-Verbot
der Folter
-Verbot
der Persönlichkeitszerstörung z.B. durch zu lange Haftdauer wobei
die medi-
zinische Schallgrenze überschritten wird, nach lebenslanger Haftstrafe
(15 Jahre): ist
der Mensch gebrochen, die Strafe passt nicht mehr zu ihm
-Verbot
der Verabreichung von Wahrheitsdrogen: Auflösung von Widerständen,
die
zum Schutz dienen
-Verbot
von Psychopharmaka: Lügendetektor: Messung von emotionalem Besetztsein
- Recht auf Anerkennung als Rechtssubjekt:
-jeder Mensch hat subjektive bürgerliche und öffentliche Rechte,
über die nicht hin-
weggesehen werden dürfen
-Entmündigungen
oder Rechtsentziehungen: ausschließlich zum Schutz der Be-
troffenen selbst zulässig z.B. bei geistigen Problemen, trotzdem muss
zunächst der
Betroffene selbst angehört werden und anschließend dessen Vormund
- Recht auf gleiche soziale Achtung:
-keine Diskriminierungen aufgrund des
Aussehens und der Kleidung z.B. Kopftuch
aufgrund einer bestimmten Religionzugehörigkeit
-jeder Büger hat das Recht bei seinem
zutreffenden Namen genannt zu werden, der
dem seinem Geschlecht entspricht
und über den sich nicht lächerlich gemacht
werden darf
- Recht auf sozialen Kontakt:
-vollständige Isolierung
von längerer Dauer ist selbst in der Haft unzulässig, die
Kommunikation mit den eigenen
Angehörigen muss gewährleistet sein
-Schutz von Ehe und Familie
-Recht auf Information über
den Verbleib Angehöriger
- Recht auf Selbstdarstellung des Menschen:
-Verbot der Datenerfassung
jedes einzelnen von Seiten des Staates (gläserner
Mensch soll nicht sein)
-Pflicht: Die Beteiligung der Bürger
im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und
somit als Subjekte zu betrachten
- Verbot der Entziehung der notwendigen materiellen Lebengrundlagen:
-Unterbringung einer siebenköpfigen
Familie in einem einzigen Raum ist unzulässig,
dennoch ergibt sich kein
Zahlungsanspruch gegen den Staat
Beim Rechtsstaatsprinzip
unterscheidet man zwischen dem formalen und materialen Rechtsstaatsprinzip.
Die wesentlichen Merkmale sind in folgender Tabelle aufgelistet.
formales (legales) Rechtsstaatsprinzip | materiales (legitimes) Rechtsstaatsprinzip |
|
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So dem Buch zu Folge, wir haben uns jedoch unsere eigene dedizierte Meinung gebildet:
In dem Buch wird
der materiale Rechtsstaat zu sehr beschönigt dargestellt. Überlegungen
ergaben folgendes:
pro legal | contra legal | pro legitim | contra legitim |
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Nach dem Zweiten Weltkrieg hat man Möglichkeiten gesucht, den Staat durch Gesetze vor Machtmissbrauch zu schützen. (vgl. "Das polit. System der BRD" S.27; M19)
Ergänzend zur Abbildung haben wir gesagt:
1. Bundestag muss
das GG anerkennen
Ausnahmen:
a.) bei Ausnahmezustand
(Notstandgesetz: Der Staat wird durch 20 Leute regiert)
b.) Parlament kann
mit 2/3 Mehrheit Gesetze aufheben.
2. Jeder bekommt
das gleiche Recht zugesprochen
-- Was so sein sollte
sieht in der Realität leider anders aus, oftmals sind Anwalt und Bildung
ausschlaggebend für das Strafmaß
5. Der Einsatz
muss durch das Ergebnis gerechtfertigt werden,
man hat also kein
Recht darauf aus Notsituationen gerettet zu werden, wenn es für den Staat
oder das Volk besser ist, dies nicht zu tun. Genauso darf sich ein Staat nicht
erpressen lassen. Das Grundgesetz kann also nicht immer gewahrt werden
Thema der UE:Thema der UE: Die
4 Prinzipien des Grundgesetzes
Thema der Stunde: Das
Bundesstaatsprinzip
Bezug:
Arbeitsbuch „Das politische
System der Bundesrepublik Deutschland
“, S. 32
Protokollant: Schwedin
Föderalismus: Streben nach weitgehender Selbständigkeit der Teile eines Staatsganzen
Der erste Bundesstaat auf deutschem Boden, der Norddeutsche Bund, entstand
1867. Auch das Bismarckreich und die Weimarer Republik waren Bundesstaaten.
1933 wurden die föderalistischen Strukturen zerschlagen und der nationalsozialistische
Führerstaat wurde an ihre Stelle gesetzt.
Die Situation heute zeigt, dass sich das föderalistische System bewäht
hat und es gibt nur noch wenige Befürworter eines zentralistischen
Staates.
Was spricht gegen den Bundesstaat (Föderalismus)?
Der Bundesstaat ist zu kompliziert. Der Entscheidungsprozess ist
schwerfällig. Bund und Länder müssen langwierige Verhandlungen
führen, bis es endlich zu Entscheidungen kommt.
Die Lebensverhältnisse können von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich sein. Beispielsweise könnte ein Wohnortwechsel, durch
die verschiedenen Schulsysteme, für die Kinder nachteilig sein.
Der Bundesstaat kostet zuviel Geld. Sechzehn Regierungen, Parlamente
und Verwaltungen sind teurer als die Organe in einem Einheitsstaat.
Was spricht für den Bundesstaat?
Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Bund und Länder aufgeteilt.
Die Bereiche Bildung, Polizei und Rudfunk sind Ländersache.
Der Bundesstaat ermöglicht durch die Wahl der einzelnen Landesparlamente
mehr politische Beteiligung der Bürger.
Durch das Subsidiaritätsprinzip ( Verhandlungen werden auf niedrigster
Ebene geführt; Stadt-Gemeinde- Landkreis- Land- Bund )können die
Interressen der Bürger wirksamer wahrgenommen werden.
Bundesrat: Aus jedem Bundesland werden Vertreter bestimmt, die den Bundesrat bilden. Er hat Einfluss auf die Gesetzgebung und legt Gesetzentwürfe vor.
Thema der UE:Thema der UE: Die
4 Prinzipien des Grundgesetzes
Thema der Stunde: Das
Sozialstaatsprinzip
Bezug:
Arbeitsbuch „Das politische
System der Bundesrepublik Deutschland
“, S.
30 Material M23, 24
Protokollant: Röschen
Ein Sozialstaat wird durch mehrere Merkmale geprägt.
Hierzu gehört unter anderem die Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen. Beispiele für dieses Merkmal sind die Gesundheitsvorsorge und das Schulwesen. Das Schulwesen im Sozialstaat ermöglicht jedem eine Schulbildung, unabhängig vom Einkommen.
Einen Sozialstaat prägt außerdem der Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit z. B. durch Sozialhilfe. Der Sozialhilfesatz sollte jedoch nicht höher sein, als die unterste Einkommensgrenze, da ansonsten die Motivation zur Arbeit fehlt.
Schon Bismark entwickelte das Prinzip der Zwangsversicherung. Sie ist noch heute Bestandteil eines Sozialstaates. Zur Zwangsversicherung gehören unter anderem die Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung wird zur Zeit reformiert, da durch den Rückgang der Neugeborenenrate und der immer größer werdenden Rentnerzahl eine neue Situation entstanden ist.
An gedacht wird, neben der bestehenden Zwangsversicherung eine private Pflichtversicherung einzuführen. Der private Teil soll 5% betragen.
Vorbild für dieses Prinzip ist z.B. Chile. Dort ist die Versicherung komplett Kapital gestützt.
Das Beispiel Amerika mit einer freiwilligen Kapital gestützten Versicherung, zeigt, dass von diesem System die Gefahr der Altersarmut ausgeht.
Auch in weiteren verschiedenen Politikbereichen wird das Sozialstaatsprinzip berücksichtigt, so z.B. in der Wohnungspolitik und in der Steuerpolitik.
In der Wohnungspolitik gibt es beispielsweise so genannte B- Schein Wohnungen. Hier werden 20% der Baukosten vom Staat zugeschossen. Diese Wohnungen werden dann an Menschen vermietet die finanziell in Not sind.
In der Steuerpolitik werden als Beispiel kinderreiche Familien und Heirat begünstigt.
Ein weiteres Merkmal des Sozialstaates ist das Recht der sozialen Teilhabe. Hierzu zählt die Tarifautonomie und auch die Koalitionsfreiheit.
Bei einer Diskussion zu der Frage ob das Recht auf Arbeit in die Verfassung
aufgenommen werden sollte kam der Kurs zu dem Ergebnis, dass der Staat
ein Recht auf Arbeit nicht gewährleisten könne. Er habe nicht
genug Einfluss auf die Wirtschaft. Es müsse aber das Ziel sein, Arbeitsplätze
zu erhalten und zu schaffen.
Thema der UE:Thema der UE: Das
Grundgesetz
Thema der Stunde: Die
Grundrechte / Das Bundesverfassungsgericht
Bezug:
Arbeitsbuch „Das politische
System der Bundesrepublik Deutschland
“, S. 36 / M 32, S. 41 / M 42,
S. 43 / M 45 u. M 46
Protokollant: music
Die Grundrechte unserer Verfassung (S. 36 M.32)
Die Grundrechte der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland lassen sich
in sechs Teilgebiete untergliedern:
1. Bürgerrechte: Darunter fällt zum Beispiel das Versammlungsrecht.
Hierbei steht jedem Bundesbürger das Recht zu, eine Versammlung einzuberufen
oder ungehindert an einer Versammlung teilzunehmen.
2. Menschenrechte: Dazu zählt zum Beispiel die Meinungsfreiheit.
Das heißt, jeder darf seine eigene Meinung kund tun ohne dass es ihm
von jemand anders untersagt wird.
3. Freiheitsrechte: Darunter fällt unter anderem die Pressefreiheit.
Jeder Redakteur oder allgemeiner gesagt, jede Zeitung kann ungehindert seine
Artikel veröffentlichen ohne von jemand anders daran gehindert zu werden.
4. Gleichheitsrechte: Hierzu zählt zum Beispiel das Willkürverbot.
Das bedeutet, dass ein Chef seine Angestellten nicht ohne einen triftigen
Grund, also willkürlich, entlassen darf, nur weil ihm zum Beispiel
seine Nase nicht passt.
5. Verfahrensrechte: Dazu wird unter anderem die Rechtsschutzgarantie
gezählt. Hierbei wird dem Angeklagten, der keinen Verteidiger hat,
bei einem Rechtsstreit ein Pflichtverteidiger gestellt.
6. Institutionelle Garantien: Darunter fällt zum Beispiel die
Ehe und Familie. Eine Familie mit Kindern wird zum Beispiel steuerlich entlastet
und bekommt Vergünstigungen.
Doch über all diesen Rechten steht immer noch die
Menschenwürde als verfassungsrechtlicher Höchstwert.
Die Offenheit des Grundgesetzes (S.41 M.42)
Seit der Entstehung des Grundgesetzes steht geschrieben, dass Mann und Frau
gleichberechtigt sind. Doch dies galt lange Zeit nur vor dem Gesetz. Mit
der Grundgesetzänderung von 1991, die besagte, dass bei einer Eheschließung
nicht der Nachname des Mannes als gemeinsamer Familienname zu gelten habe,
sondern nun auch der Nachname der Frau oder sogar beide Namen akzeptiert
wurden, änderte sich dies. Nun war die Gleichheit nicht nur vor dem
Gesetz zu erkennen, sondern auch immer mehr im Alltagsleben.
Was darf das Bundesverfassungsgericht? Wie wichtig ist es? (S.43
M.45/46)
Das Grundgesetz kann man unterschiedlich auslegen. Jeder kann es anders
interpretieren. Zum Beispiel bei der Frage, wann Leben beginnt. Wenn der
erste Herzschlag des Kindes zu hören ist? Nach sechs Monaten? Nach
der Geburt? Diese Frage ist ganz schwierig zu entscheiden. Für solch
schwierige Entscheidungen ist nun das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Es steht über den Gesetzgebern und richtet über Konflikte.
Man könnte sagen, dass die Parteien versuchen die Republik zu lenken
und das Bundesverfassungsgericht dem übergeordnet ist und versucht
zu regelt und kontrollieren.
1. Thesen zum Kurz-Referat über NATURRECHT und JOHN LOCKE
Naturrecht