Protokolle Politik
12 Gk (P) Behn 2. Sem. Schj.02/03 ---- V1b
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland

Verwendetes Arbeitsbuch: s. Thema, Buchner Nr. 4821


Klausur 2 ausgefallen
Der Reader zur Klausur 3: Gewaltenteilung - Staatsprinzipien (Schwerpunkt Sozialstaat)
Klausur 3 (05.06.03) mit den besten Antworten

Am Ende des 2. Semesters findet das Planspiel
POLIS statt, dazu zwei
Erfahrungsberichte.
Organisation: JugendoffizierLueneburg2@bwb.org



Protokolle

NR.  1 Das politische System der BRD / Das Grundgesetz I
Nr. 2 Das Grundgesetz II
Nr. 3 Rechtsstaatsprinzip; Bundesstaatsprinzip
Nr. 4 Sozialstaatsprinzip
Nr. 5
Sozialstaatsprinzip: Rente
Nr. 6 Sozialstaatsprinzip: Beschäftigung
Nr. 7 Sozialstaatsprinzip: Gesundheit
Nr. 8 Organisation der politischen Willensbildung: Übersicht
Nr. 9


Materialien:
Definition (Kurzreferate):
Arbeitstexte:

Politische Fachworte:



Protokoll Nr. 1 vom 06.03.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Das politische System der BRD / Das Grundgesetz I
Bezug : S. 8 - 10 / GG
Protokollant/in: Keiler

In der ersten Stunde am 06.03. sprach der Kurs über das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde hierzu folgende Tabelle entwickelt:

Zu dieser Tabelle wurde weiterhin gesagt, dass die Polizei in die Exekutive gehört  und das es sich bei der Legislative um das repräsantive Element handelt. Horst sagte außerdem, dass Politiker das Bundesverfassungsgericht als Mama oder Papa benutzen, da sie sich immer an es wenden, wenn sie nicht mehr weiter wissen oder gewisse Probleme haben. Die Legislative kann man auch als gesetzgebende Gewalt bezeichnen. Ein anderer Name für die Exekutive ist die ausführende Gewalt, eine zweite Bezeichnung für die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt.

In der 2. Stunde wurden die ersten 10 Artikel aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik besprochen:

Artikel 1: Zu Artikel 1 wurde das Beispiel der Todesstrafe, Haftbedingungen, Big Brother und Gentechnik genannt!

Artikel 2: Zu Artikel 2 wurde das Beispiel der freien Entfaltung genannt, jeder Mensch darf sich frei entfalten!

Artikel 3: Zu Artikel 3 wurde das Beispiel vom Verhältnis zwischen Mann und Frau genannt!

Artikel 4: Zu Artikel 4 wurde das Beispiel der frei wählbaren Religion gebracht!

Artikel 5: Zu Artikel 5 wurde das Beispiel der freien Meinungsäußerung genannt!

Artikel 6: Zu Artikel 6 wurde das Beispiel von einer Familie gebracht, die finanziell besser unterstützt werden sollten!

Artikel 7: Zu Artikel 7 wurde das Beispiel das Beispiel der Staatlichen Schule genannt! Es gibt aber auch kirchliche und private

Artikel 8: Zu Artikel 8 wurde das Beispiel genannt, dass jeder friedlich demonstrieren darf (Anmeldungspflicht)!

Artikel 9: Zu Artikel 9 wurde das Beispiel einer Vereinsgründung genannt zu die jeder das Recht hat!

Artikel10 Zu Artikel 10 wurde das Beispiel des Briefgeheimnisses genannt! Außerdem darf man Telefone nicht abhören!


Protokoll Nr. 2 vom 17. 03. 03

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Das Grundgesetz II
Bezug : GG
Protokollant/in: Michael Knight

Artikel 11:

(1) Das Recht der Freizügigkeit der Deutschen im gesamten Bundesgebiet.

(Ergänzung durch Lehrer: In der gesamten EU.)

(2) Dieses Recht darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden.

(Ergänzung: durch Diskussion: Diese Voraussetzungen kann man auf fast alles beziehen.)

Artikel 12:

(1) Freiheit der Berufswahl. Kann aber gesetzlich geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht

( z. B. Stadtsäuberung bzw. Stadtverschönerung).

(3)Zwangarbeit ist nur bei gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehungen zulässig.

Artikel 12a:

(1) Ab 18 Jahren können alle Männer zum Dienst in der Armee, dem BGS oder einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Bei Verweigerung kann man zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden, der die Zeit des Wehrdienstes allerdings nicht überschreiten darf.

(Hierbei war uns jedoch unklar wie die längere Zivildienstzeit mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.)

(3) Männer die keinen dieser Dienste absolviert haben können im Verteidigungsfall zum Zwecke der Verteidigung und der Zivilbevölkerung zur Arbeit herangezogen werden.

Artikel 13:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch richterlichen Beschluss durchgeführt werden.

Artikel 14:

(1) Eigentum und Erbrecht sind gewährleistet, werden aber gesetzlich bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet, so soll es dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Enteignungen sind nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Protokoll Nr. 3 vom 03.04.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Rechtsstaatsprinzip; Bundesstaatsprinzip
Bezug : S. 25ff / S. 32f
Protokollant/in: Bahamut


Zu Beginn der ersten Stunde knüpften wir noch einmal an die vorherige Stunde an und fragten, ob man kinderlose Ehepaare benachteiligen soll, indem sie kein Kindergeld bekommen (z.Z. 200 Euro pro Kind/Monat). Lewi ist der Meinung, das Familien mehr gefördert werden sollen. Zudem wäre ein Rentenbonus sinnvoll, da Frauen nicht einzahlen. Ttobi‘s Meinung nach ist ein Rentenbonus nicht sinnvol, da das Kindergeld im Rentenalter nicht mehr benötigt wird. Laut Peter Tan wäre der Entzug von Kindergeld für kinderlose Paare in Ordnung, da so für Gleichheit gesorgt werden würde. Speedy führt den Punkt an, dass es so zu einer erhöhten Zeugungsrate nur aus Gier kommen würde, daher wäre der Geldentzug nicht richtig. Yoo sagt, dass man das Kindergeld nach demEinkommen staffeln sollte, so würden reiche Familien nichts oder nur wenig bekommen. Horst fügt noch hinzu, dass dieses System bei Selbsständigen allerdings versagt. Hier besteht jedoch ebenfalls das Risiko, Kinder aus Geldgier zu zeugen, so Wulli. Speedy findet, dass man das Kindergels nach dem Alter Kinder staffeln sollte : Je jünger ein Kind ist, deso mehr Geld gibt es. Zusammgefasst ist der Kurs der Meinung ,dass Ehepaare mit Nachwuchs mit Kindergeld unterstützt werden sollten. Dabei sollte das Kindergeld mit steigendem Alter der Kinder abnehmen.

Danach haben wir und mit der Frage beschäftigt, ob die Quotenregelung gerecht bzw. rechtens ist. Die Quotenregelung ist die Festlegung eines Prozentsatzes von Frauen bei der Einstellung. Als Beispiele haben wir die Grünen, die SPD und den öffentlichen Dienst angeführt, die in den Beförderungsstellen ein Minimum von 50% haben. Die Quotenregelung wurde aus Gründen der Gleichberechtigung eingeführt. Dafür spricht, dass Frauen auf diese Weise in Berufe gelangen, die sie sonst nicht bekommen würden (Yoo). Dagegen spricht, dass eigentlich qualifiziertere Leute nicht genommen werden (Speedy), es zu Diskriminirung kommen kann, wenn Frauen zwangsweise eingestellt werden (Lewi) und darüberhinaus auch schlecht für das Berufsklima sind (Wulli). Peter Tan ist der Meinung, dass man eine angemessene Quote setzen müsste (20%), was darüber geht, müsste objektiv entschieden werden. Die Frage, ob die Quotenregelung gerecht ist, kann damit beantwortet werden, dass die Quotenregelung durch ein Tendenz zur ungerechtigkeit nicht gerecht ist. Allerdings wäre das Abschaffen der Quotenregelung ungerecht. In der zweiten Stunde haben wir geprüft ob, die Quotenregelung rechtens ist. Riff ist der Ansicht, das sie bei Minderheiten gerecht wäre, es müsste allerdings auch eine Männerquote eingeführt werden. Laut Ttobi ist die Quotenregelung rechtens, wenn das recht der freien Entfaltung (in diesem Fall das des Mannes) nicht eingeschränkt wird.
Yoo behauptet, das mann für beide Seiten eine Quotenspanne einführen muss, und Peter Tan sagt, dass darauf zu achten ist , dass Gleichberechtigung
herrscht. Daraufhin wirft Riff ein, dass dann auch Frauen zum Bund müssten, was Horst in gewissem Sinne für eine Pflicht hält.Als nächstes haben wir uns im Buch die Seiten 27/28 angesehen, die zeigen aus welchen Teilen sich ein Rechtsstaat zusammensetzt.
Danach haben wir uns auf S. 32 das Bundesstaatsprinzip angesehen und uns mit der Frage auseinandergesetzt, was wäre wenn der Bundesrat aus Prominenten wie z.B. Dieter Bohlen bestehen würde. Die Meinung des Kurses ist eindeutig : Bei der Fragen nach dem Nutzen ist amn geschlossen der Meinung, dass diese Idee nutzlos ist, da die Prominenten nicht ausreichend politische Erfahrung haben.

Die nächste Frage geht um die Abschaffung des Bundesrates. Für Ttobi steht fest, dass er abgeschafft werden muss, da der Bundesrat seit jeher das Machtinstrument der Opposition war. Peter Tan findet, dass man den Bundesrat verändern muss und Länder, die nicht betroffen sind, nicht mit involviert werden.


Protokoll Nr. 4 vom 24.04.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip
Bezug : Aktuell / S. 30 / 31
Protokollant/in: Sternenstaub

Zu Beginn der Stunde fassten wir kurz das aktuelle politische Weltgeschehen zusammen:

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Anschließend beschäftigten wir uns mit dem Sozialstaatsprinzip, wofür wir die Seiten 30/31 im Politikbuch bearbeiteten. Wir kamen auf folgende Ergebnisse:

-     Unter dem Sozialstaatsprinzip versteht man die staatliche Mitverantwortlichkeit an der   sozialen und wirtschaftlichen Lage eines jeden Staatsbürgers, die sich u.a. durch Leistungen wie z. B. der Sozialhilfe auszeichnet.

-   M 23:  Das Schaubild zeigt die verschiedenen Leistungen, die vom Sozialstaat ausgehen.

So werden die sozial Schwächeren z. B. in der Wohnungspolitik berücksichtigt, indem sie Mietzuschüsse und vergünstigte Mietpreise erhalten. Außerdem gehen die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, welche ein Aushandeln der Tarife zwischen Gewerkschaften und Arbeitnehmern ohne staatliche Einmischung gewährleistet, aus dem Sozialstaat hervor. Daseinsvorsorge wie z. B. das Schulwesen und der Erlass von Zwangsversicherungen sind ebenfalls kennzeichnend.

Hieran lässt sich also erkennen, dass ein großer Vorteil des Sozialstaates in der Tatsache liegt, dass dem Einzelnen in einem sozialen bzw. wirtschaftlichen Notstand Hilfe gewährleistet und ein "sozialer Absturz" demnach verhindert wird.

-     M 25:   Die Karikatur hingegen zeigt, dass durch dieses soziale Netz gleichzeitig auch die Aktivität des Einzelnen verhindert wird, da die Verpflichtungen des Einzelnen auf den Staat übertragen werden (s."Wegweiser"). Jegliche Arbeit wird abgeschoben, so dass der Einzelne sich ausruhen kann. Dass dieser Verlust der Eigenverantwortung für das Gemeinwohl wohl kaum einen Vorteil darstellt, sondern zu einer wirtschaftlichen Krise führt, ist allzu deutlich.

Als nächstes sind wir auf die verschiedenen Sozialabgaben des Einzelnen und externe sowie interne Faktoren, die die Höhe der Abgaben beeinflussen, eingegangen:

 

Sozialabgaben*

Rentenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

Steuer / Kirche

Solidaritätsbeitrag

 

 

    externe Faktoren   

 

  • ·        Globalisierung (Problem der Billiglohnländer / Dumping...)
  • ·        Weltkonjunktur
  • ·        Förderung der neuen EU-Mitglieder
  • ·        Militär

interne Faktoren (natürliche) 

  • ·        Aufbau Ost
  • ·        Altersstruktur:
 


   angestrebt:

    interne Faktoren (vermeidbare)

  • ·        Arbeitslosigkeit
  • ·        Strukturwandel
  • ·        Subventionen (Schiffbau, Agrar, Kohle,...)

 

 

 

 

 

 

Daran zeigt sich, dass das größte Problem des Sozialstaates in der Finanzierung liegt, da die Unterstützung des Einzelnen enorme Kosten mit sich bringt, die von einer Vielzahl an Faktoren abhängig sind und dessen Abbau somit zur Diskussion steht.

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* bei Beamten anders organisiert


Protokoll Nr. 5 vom 13.5.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip: Rente
Bezug : Aktuelle Material
Protokollant/in: Horst

Thema Sozialstaat: Rente

Standpunkt Bundesregierung:
· Rente soll dem individuellen Einkommen angepasst werden. Bisher gilt die durchschnittl. Lohnanhebung als Richtmaß für die Rentenanpassung.
· Rente muss begrenzt werden, dabei müssen konjunkturelle und demografische Gegebenheiten berücksichtigt werden.
· Rentenalter soll auf 67 erhöht werden.
· Die Nutzung der Privatrente als zweites Standbein (sog. Riester-Rente) muss ausgeweitet werden.

Kritikpunkte:
Die Altersgrenze soll angehoben werden, was (theoretisch) den Berufsanfängern den Eintritt in das Berufsleben erschwert. Da ältere Arbeitnehmer wahrscheinlich trotzdem kaum länger beschäftigt werden, kommt das einer Rentenkürzung gleich.


Protokoll Nr. 6 vom 15.05.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip: Beschäftigung
Bezug : Aktuelle Material
Protokollant/in: Maeglin

In der ersten Stunde wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Beschäftigung“ vorgestellt. Klar wurde herausgestellt, dass der Sozialstaat langfristige Sparmaßnahmen einleiten muss, um Schulden ab- und keinerlei neue aufzubauen. Die von der Bundesregierung ausgearbeitete Agenda 2010 soll helfen, indem unter anderem die Einstellung von Arbeitnehmern vereinfacht werden soll. Des weiteren soll der Weg in die Selbstständigkeit von Handwerksbetriebe erleichtert werden, indem man diese unterstützt. Gegen den ersten Punkt spräche allerdings, dass man durch die Neueinstellungen die Institutionen erhalten und Jugendlichen Arbeit verschaffen könne, jedoch keine Vorteile für den Geldhaushalt des Landes erreiche.

Nun wurde zur Diskussion gestellt, ob es eine Verbesserung darstellen würde, wenn man die Neueinstellungen erleichtern, gleichzeitig aber auch den Kündigungsschutz reduzieren würde. Schnell wurde festgestellt, dass man als neuer Arbeiternehmer das Recht hat, noch 6 Monate nach seiner Entlassung im Betrieb zu arbeiten, so dass dieser Schritt kein großes Risiko berge und somit unnütz sei. Dadurch sei nur die Flexibilität eingeschränkt und man müsse weiterhin die Last der Kosten derer tragen, die den Betrieb nicht verlassen.

Der Vorschlag, auf den Kündigungsschutz ganz zu verzichten, fand ebenfalls keinen großen Anklang, da man solche Situationen wie auf den Arbeitsmärkten wie in den USA oder Italien verhindern müsse, wo Arbeitnehmer keinerlei Ansprüche auf Schutz hätten. Auch durch mehr Angebote von Zeitarbeit wäre nur eine kurzfristige Lösung geschaffen, da diese nach und nach abgebaut werden. Als weiterer Vorschlag wurden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Brücke zum Arbeitsmarkt genannt. Doch auch diese würden nur weitere Kosten für den Staat bedeuten, da Weiterschulungen den Teilnehmern in vielen Fällen keinerlei Vorteile bringe, da die erlernte Arbeit häufig nicht gebraucht wird.

Nun folgte eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Abschaffung von Meisterbetrieben, die folgende positiven Ergebnisse hatte:

- je mehr Firmen, desto mehr Arbeitsplätze

- Konkurrenz, dadurch bessere Qualität

- Förderung des Wettbewerbs

- Verkürzung der Lehre (kein Meisterbrief)

Aus einem Interview des Stern mit Florian Gerster geht hervor, dass dieser Schweden lange für das perfekte Vorbild für die deutsche Arbeits- und Sozialpolitik hielt, dann aber festgestellte, dass die Arbeiter dort nur sehr wenig Bruttolohn erhielten, was Schwarzarbeit fördere. Als einen weiteren Fehler des Sozialstaates führt Gerster die Wiedervereinigung Deutschlands an, da die DDR pleite und noch dazu stark verschuldet war. Er fordert eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, was sich mehr lohnen würde, als zum Beispiel die Erhöhung der Rente. Mehrwertsteuer muss von jedem Verbraucher auf jede Ware gezahlt werden, so dass sich ein höherer Steuersatz lohnen würde. Höhere Renteneinzahlungen würden sich nur rechnen, wenn es auch viele Beschäftige gibt ® Risikofaktor durch Schwankungen.

Ein Problem stelle seiner Meinung nach auch die „Frührentnermentalität“ dar. Viele ältere Arbeitnehmer ließen sich kurz vor der Rente entlassen, um die rechtlich festgelegten 32 Monate Arbeitslosengeld noch in Anspruch zu nehmen und damit die jüngeren Generationen auszunutzen. Trotz des allgemeinen Unmuts über diesen Zustand konnte keine Lösung im Kurs gefunden werden. Auch der Regierung traue man es nicht zu, diesen Missstand aufzuheben, da innerparteiliche Ansprüche im Wege stünden ( z.B. SPD könne keine Sozialkosten kürzen, da sie sozial seien.)


Protokoll Nr. 7 vom 15.05.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip: Gesundheit
Bezug : Aktuelle Material; Facharbeit/Kommentar
Protokollant/in: Steinmetz

In dieser Stunde trug die Gruppe um Peter Tan ihr Thema "Gesundheit" bezüglich der Aufgabenstellung der Arbeitsblätter zum Sozialstaat (Facharbeit/Kommentar) vor. Sie haben herausgearbeitet, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistung gefördert werden sollen.

Die Versicherungen sollen nur für Medikamente zahlen, deren Wirkung wissenschaftlich bewiesen ist. Daher werden die Kontrollmaßnahmen erhöht, um dies zu gewährleisten. Weiter soll die Prävention gefördert werden, da gesunde Patienten billiger sind.
Ebenfalls soll eine elektronische Gesundheitskarte einführt werden. Dies ist einerseits ein Vorteil für Ärzte,die einem nicht immer behandeln, weil sie dadurch sofort über den momentanen Gesundheitszustand informiert sind. Andererseits wird der Patient dabei transparent, da wirklich alle Daten auf diese Karte gespeichert werden und können bei einem Verlust der Karte missbraucht werden.
Auch will der Staat den Wettbewerb fördern, um mehr Qualität zu erzielen. Einerseits heisst das billigere Medikamente andererseits bessere Medikamente. Ebenso hebt die Gruppe hervor, dass behinderte Menschen besser gefödrdert werden sollen, um denselben Lebensstandard zu erreichen wie andere auch.
Zum ersten Punkt meint Wulli, dass der Wirkungsnachweis ein Schlupfloch für Versicherungen sein kann, damit sie nicht zahlen brauchen.

Darauf spricht Horst die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens an. Medikamente sollten billiger sein, um eine grössere Auswahl zu haben. Er meint Versichertenkarten gibt es ja schon, nur auf diesen sei lediglich Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Was ist dann der Unterschied zur elektronischen Gesundheitskarte??
Ttobi antwortet darauf, dass auf dieser e-Card alles gespeichert sein könnte. Zum Beispiel die Daten, die man auch im Röntgenpass findet oder wie oft man beim Zahnarzt war.
Yoo ergänzte, so können auch die nicht-behandelnden Ärzte sich gleich ein Bild über Patienten machen. Und können damit unnötige Untersuchungen vermeiden.
Horst sagt darauf, dass einige Ärzte derartige Untersuchungen trotz besseren Wissens durchführen um mehr Geld verlangen zu können.
Darauf stellt Horst die Frage, welcher Wettbewerb denn gemeint sei?
Geryon trägt als Beispiel den Wettbewerb zwischen Versicherungen vor. Ttobi ergänzt, dass es auch bei den Ärzten und Krankenhäusern einen Wettbewerb gibt. Das Vertragsmonopol der Kassenärzte muss fallen und es muss eine Wettbewerbsordnung bei Apotheken und der Pharmaindustrie geben, fordert Horst. Dazu kommentiert Yoo, dass die SARS-Forschung auf Wirtschaftlichkeit geprüft wurde. Denn die Krisengebiete liegen überwiegend in der Dritten Welt und damit könne ein mögliches Medikament nicht genug abgesetzt werden. Weitere Probleme listet Horst mit den harten Interessengruppen in der Medizin, der Lobby-Bildung, an. Ebenso beantragen Ärzte manchmal zu viel und zocken damit den Patienten bzw. die Versicherungen ab. Zum Thema Lobby-Bildung fragt Horst, ob man die Stellung des Hausarztes stärken sollte?
Ttobi meinte, dass Fachärzte zu teuer sind. Daher wäre eine Förderung des Hausarztes positiv. Der Hausarzt soll die Fachärzte kontrollieren, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, meint Horst. Wulli sieht die Gefahr, dass der Hausarzt eventuell nicht qualifiziert genug ist und die Notwendigkeit von Untersuchungen nicht korrekt beurteilen kann. Ebenso kann der Hausarzt eventuell nur die Symptome behandeln, wenn der Patient sich an kein Facharzt wendet.


Protokoll Nr. 8 vom 20.05.2003

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Organisation der politischen Willensbildung: Übersicht
Bezug : S. 69 - 79 u. weitere Quellen, s. u.
Protokollant/in: Yoo

Initiativen

Verbände

Parteien

Bürgerinitiativen

(z.B. für den Erhalt eines Krankenhauses oder als Protest gegen Bauvorhaben wie Autobahnen)

Arbeitgeber- (BDA), Arbeitnehmer- (DGB, DAG)

Wirtschafts- (BDI),

Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz),

Umweltschutz- (BBU, BUND, WWF, NABU, Greenpeace), Sport-(DFB), Kultur-, Frauen-, Ausländer-, Kinderschutz-, Lobbys,

SPD, CDU, Grüne, FDP, PDS, REP, PDS, PBC

- häufig kurzfristige               aktuelle Problemstellung

- zeitlich, regional und auf ein Thema begrenzt

- lat. Initiare: „den Anfang machen“

- Vereinigung von Personen, Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften zur

Verfolgung einer gemeinsamen Hauptzielrichtung

- meist in mehreren Einzelprojekten realisiert

- politischer Verband

- Bereitschaft zur Übernahme von Führungsfunktionen im Staatsapparat

- permanente   Organisation

- meist großflächige Abdeckung von Themenbereichen

- konfessionell,

weltanschaulich, interessenorientiert oder regional geprägt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: 

-         Microsoft Encarta Enzyklopädie
-         Informationen zur politischen Bildung: Interessenverbände
-         Meyers Großes Taschenlexikon


Protokoll Nr. 9 von

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip:
Bezug : Aktuelle Material
Protokollant/in: Ttobi


Protokoll Nr. 10 v

Thema der UE: Das politische System der BRD
Thema der Stunde: Sozialstaatsprinzip:
Bezug : Aktuelle Material
Protokollant/in: H